Hygieneinspektion — VDI 6022
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Die VDI 6022 ist die Richtlinie für den Bau von raumlufttechnischen Anlagen, für den hygienetechnisch einwandfreien Zustand von RLT- Anlagen und für den Betrieb und die Wartung von RLT- Anlagen. Bei der VDI 6022 spricht man von einem indirekten Gesetzescharakter, da diese nicht direkt eine Norm darstellt, aber in anderen Normen und Richtlinien auf die VDI 6022 verwiesen wird.

Gesund mit guter Luft
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Untersuchungsmethoden

  • Mikrobiologische Untersuchung der Oberfläche
  • Mikrobiologische Untersuchung der Luft mittels Impaktionsprinzip
  • Mikrobiologische Wasseruntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung
  • Staubflächendichtebestimmung

Inspektionsbericht

  • Grafisch aufbereitete Dokumentation aller Mess- und Inspektionspunkte
  • Grafisch aufbereitete und schriftliche Beurteilung des Anlagenzustandes
  • Fotodokumentation
  • Handlungsempfehlung

Gefährdungsanalyse

Die VDI 6022 schreibt vor, dass alle raumlufttechnischen Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden aufhalten, mindesten alle 3 Jahre zu überprüfen sind. Bei Anlagen mit Befeuchtung beträgt das Intervall 2 Jahre.

DIN-Normen & Richtlinien die auf die VDI 6022 verweisen
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  • ArbSchG § 4 Nr. 3
  • VOB Teil C – DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • VDMA 24186 Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden,
    Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen
  • VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen
  • VDI 2167 Technische Gebäudeausrüstung von Krankenhäusern
  • DIN EN 16798 Teil 3 Lüftung von Nichtwohngebäuden - Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
  • VDI 3801 Betreiben von Raumlufttechnischen Anlagen
  • Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen
    Für Anlagen, die vor Inkrafttreten der VDI 6022 errichtet wurden, besteht Bestandsschutz. Aber der Bestandsschutz entfällt bei geringsten Änderungen an einer RLT-Anlage (so z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen). Auch der Verkauf des Gebäudes oder eine neue Vermietung kann den Bestandsschutz aufheben.