Energie-Einsparverordnung — EnEV
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Raumlufttechnische Anlagen sind die Hauptenergieverbraucher bei haustechnischen Anlagen in Büro- und Produkti­onsgebäuden. Im Sinne einer nachhaltigen und effektiven Energienutzung, aber auch im Hinblick auf steigende Energiekosten ist es für jeden Gebäu­debetreiber sinnvoll, den Zustand und die Effektivität seiner entsprechenden Anlagen regelmäßig zu prüfen.

Mit Inkrafttreten der Energieeinspar­verordnung (EnEV) 2007 und nachfol­gend 2009 wurden europäische Geset­zesvorgaben in Deutschland umgesetzt, die eine Reduktion des Primärenergie­verbrauches erreichen sollen. Damit wird für viele Betreiber eine energetische Inspektion an Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kühlleistung und die älter als 10 Jahre sind, zur Pflicht.

Ressourcen optimal nutzen
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Prüfpflicht

Für die Durchführung der in der EnEV geforderten Inspektionen (EnEV Inspektion §12) ist der Anla­genbetreiber verantwortlich.

Durchführung

Bei der Durchführung der energetischen Inspektion findet eine Begehung der Anlage mit Bestandsaufnahme statt. Hierbei wird der Zustand der einzelnen, wirkungsgradbeeinflussenden Kornponenten, aber auch das Gesamtsystem betrachtet.

Gemäß DIN SPEC 15240 werden die vorhandenen Dokumentations- und Wartungsunterlagen geprüft und die Nenndaten der Anlage aufgenommen. Die Anlagendimensionierung, System­auswahl und Konditionierung wird im Verhältnis zur Nutzung sowie des Kühl- und Wärmebedarfes der Versorgungsbereiche geprüft.

Ergebnis

Die Prüfergebnisse werden zusammen­gefasst und bewertet. Es erfolgt eine Klassifizierung der Anlage nach Energie­kennwerten. Berücksichtigt werden unter anderem der Energiebedarf der Ventila­toren, die Wirksamkeit der Wärme- und Feuchterückgewinnung sowie die Tem­peraturen der Versorgungsmedien. Dem Betreiber werden zudem Ratschläge für Maßnahmen zur Reduktion des Energie­verbrauches zusammengestellt. Entspre­chend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine anschließende Dokumentation der Inspektion mit Prüfzertifikat.

Vorteile für Betreiber

Erfüllung der gesetzlich durch die EnEV geforderten Vorgaben zu Messungen an lufttechnischen Anlagen.
Übersicht über mögliche Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion von Betriebskosten.

Kontrolle

Vom Gesetzgeber sind stichproben­artige Überprüfungen auf die Durchfüh­rung von energetischen Inspektionen vorgesehen.

Erstinspektion

Der Zeitpunkt der Erstinspektion sowie die Widerholungsintervalle sind in der EnEV 2009 exakt definiert, wobei die Übergangsfristen für be­stehende Anlagen bereits teilweise abgelaufen sind. Nach der erstma­ligen Inspektion ist die Anlage wie­derkehrend mindestens alle 10 Jahre einer Inspektion zu unterziehen.

Betroffene Anlagen
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  • Klima- und Teilklimaanlagen

    sowie angeschlossene Kälteanlagen mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung

  • Raumklimageräte und -kühlsysteme

    ohne Lüftungsfunktion mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung

  • Andere maschinelle Systeme

    mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung (z.B. freie Kühlung über Kühlturm, geothermische Kühlung …)