Raumlufttechnische Anlagen sind die Hauptenergieverbraucher bei haustechnischen Anlagen in Büro- und Produktionsgebäuden. Im Sinne einer nachhaltigen und effektiven Energienutzung, aber auch im Hinblick auf steigende Energiekosten ist es für jeden Gebäudebetreiber sinnvoll, den Zustand und die Effektivität seiner entsprechenden Anlagen regelmäßig zu prüfen.
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 und dessen Novellierung 2022, wurden europäische Gesetzesvorgaben in Deutschland umgesetzt, die eine weitere Reduktion des Primärenergieverbrauches erreichen sollen. Damit wird für viele Betreiber eine energetische Inspektion an Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kühlleistung, die älter als 10 Jahre sind zur Pflicht.
Für die Durchführung der in der GEG geforderten Inspektionen (§74 des GEG) ist der Anlagenbetreiber verantwortlich
Bei der Durchführung der energetischen Inspektion findet eine Begehung der Anlage mit Bestandsaufnahme statt. Hierbei wird der Zustand der einzelnen, wirkungsgradbeeinflussenden Komponenten, aber auch das Gesamtsystem betrachtet.
Gemäß GEG §75 und nach Vorgaben der DIN SPEC 15240 werden die vorhandenen Dokumentations- und Wartungsunterlagen geprüft und die Nenndaten der Anlage aufgenommen. Die Anlagendimensionierung, Systemauswahl und Konditionierung wird im Verhältnis zur Nutzung sowie des Kühl- und Wärmebedarfes der Versorgungsbereiche geprüft.
Die Prüfergebnisse werden zusammengefasst und bewertet. Es erfolgt eine Klassifizierung der Anlage nach Energiekennwerten. Berücksichtigt werden unter anderem der Energiebedarf der Ventilatoren, die Wirksamkeit der Wärme- und Feuchterückgewinnung sowie die Temperaturen der Versorgungsmedien. Dem Betreiber werden zudem Ratschläge für Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches zusammengestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine anschließende Dokumentation der Inspektion mit Prüfzertifikat.
Prüfpflichtige Anlagen werden beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert.
Erfüllung der gesetzlich, durch das GEG geforderten Vorgaben zur Überprüfung von Klimaanlagen oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen.
Übersicht über mögliche Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion von Betriebskosten.
Vom Gesetzgeber sind stichprobenartige Überprüfungen der Durchführung von energetischen Inspektionen vorgesehen. Diese erfolgt je Bundesland über die entsprechend zuständigen Regierungspräsidien.
Der Zeitpunkt der Erstinspektion sowie die Widerholungsintervalle sind im GEG exakt definiert, wobei die Übergangsfristen für bestehende Anlagen bereits abgelaufen sind (Stichtag 31.12.2022). Demnach sollten alle betreffenden Anlagen, die am 1. Oktober 2018 mehr als 10 Jahre alt waren zum genannten Stichtag geprüft worden sein.
Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle 10 Jahre einer Inspektion zu unterziehen.
Gemäß GEG §77 darf die Durchführung der Inspektion nur durch fachkundiges Personal erfolgen. REUKO verfügt über mehrere erfahrene und entsprechend zertifizierte Inspektoren.
mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW
mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW
Um Energie- und somit Betriebskosten zu senken, empfiehlt es sich jedoch auch größere Lüftungsanlagen ohne Kälteerzeugung in regelmäßigen Abständen auf deren Effizienz zu überprüfen und ggf. zu sanieren oder zu optimieren.
Fragen sie hierzu gerne unsere Experten.