Raumlufttechnische Anlagen sind die Hauptenergieverbraucher bei haustechnischen Anlagen in Büro- und Produktionsgebäuden. Im Sinne einer nachhaltigen und effektiven Energienutzung, aber auch im Hinblick auf steigende Energiekosten ist es für jeden Gebäudebetreiber sinnvoll, den Zustand und die Effektivität seiner entsprechenden Anlagen regelmäßig zu prüfen.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und nachfolgend 2009 wurden europäische Gesetzesvorgaben in Deutschland umgesetzt, die eine Reduktion des Primärenergieverbrauches erreichen sollen. Damit wird für viele Betreiber eine energetische Inspektion an Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kühlleistung und die älter als 10 Jahre sind, zur Pflicht.
Für die Durchführung der in der EnEV geforderten Inspektionen (EnEV Inspektion §12) ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.
Bei der Durchführung der energetischen Inspektion findet eine Begehung der Anlage mit Bestandsaufnahme statt. Hierbei wird der Zustand der einzelnen, wirkungsgradbeeinflussenden Kornponenten, aber auch das Gesamtsystem betrachtet.
Gemäß DIN SPEC 15240 werden die vorhandenen Dokumentations- und Wartungsunterlagen geprüft und die Nenndaten der Anlage aufgenommen. Die Anlagendimensionierung, Systemauswahl und Konditionierung wird im Verhältnis zur Nutzung sowie des Kühl- und Wärmebedarfes der Versorgungsbereiche geprüft.
Die Prüfergebnisse werden zusammengefasst und bewertet. Es erfolgt eine Klassifizierung der Anlage nach Energiekennwerten. Berücksichtigt werden unter anderem der Energiebedarf der Ventilatoren, die Wirksamkeit der Wärme- und Feuchterückgewinnung sowie die Temperaturen der Versorgungsmedien. Dem Betreiber werden zudem Ratschläge für Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches zusammengestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine anschließende Dokumentation der Inspektion mit Prüfzertifikat.
Erfüllung der gesetzlich durch die EnEV geforderten Vorgaben zu Messungen an lufttechnischen Anlagen.
Übersicht über mögliche Optimierungsmöglichkeiten zur Reduktion von Betriebskosten.
Vom Gesetzgeber sind stichprobenartige Überprüfungen auf die Durchführung von energetischen Inspektionen vorgesehen.
Der Zeitpunkt der Erstinspektion sowie die Widerholungsintervalle sind in der EnEV 2009 exakt definiert, wobei die Übergangsfristen für bestehende Anlagen bereits teilweise abgelaufen sind. Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle 10 Jahre einer Inspektion zu unterziehen.
sowie angeschlossene Kälteanlagen mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung
ohne Lüftungsfunktion mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung
mit mehr als 12 kW Nennkühlleistung (z.B. freie Kühlung über Kühlturm, geothermische Kühlung …)